Kaufablauf beim Neubau
Neubauwohnung kaufen: Ablauf bis zur Übergabe
Von Auswahl und Finanzierung über Notar, Baufortschritt und Abnahme bis zur Schlüsselübergabe: Wir machen jeden Schritt nachvollziehbar.

Ihre Ausgangslage
Sicherheit entsteht, wenn Entscheidungen in der richtigen Reihenfolge fallen
Förderantrag, Kaufvertrag, Sonderwünsche, Bemusterung und Zahlungen hängen zeitlich zusammen. Ein klarer Ablauf verhindert, dass Förderchancen verloren gehen oder technische Entscheidungen zu spät getroffen werden.
Transparent von der Anfrage bis zur Übergabe
Beim Neubaukauf greifen Beratung, Finanzierung, Vertragsprüfung, Baufortschritt und Abnahme ineinander. Feste Ansprechpartner und klar definierte Meilensteine helfen, den Überblick zu behalten.
1. Kennenlernen
Bedarf, Budget, Zeitrahmen und passende Einheiten werden gemeinsam eingeordnet.
2. Entscheidung
Unterlagen prüfen, Finanzierung bestätigen und Notartermin vorbereiten.
3. Realisierung
Baufortschritt, Bemusterung, Abnahme und Übergabe werden nachvollziehbar begleitet.
So gehen wir vor
01
Exposé und Baubeschreibung prüfen
02
Kaufvertrag und Finanzierung abstimmen
03
Abnahme und Schlüsselübergabe

Genug Zeit für eine gute Entscheidung
Sie erhalten die relevanten Vertrags- und Projektunterlagen rechtzeitig. Offene Fragen sollten vor dem Notartermin geklärt sein. Bei rechtlichen oder steuerlichen Themen empfehlen wir die Prüfung durch entsprechend qualifizierte Berater.
Häufige Fragen
Antworten auf wichtige Fragen vor Ihrer Entscheidung
Wann sollte die Finanzierung stehen?
Vor der verbindlichen Kaufentscheidung. Bei einer geplanten KfW-Förderung muss das Gespräch mit dem Finanzierungspartner besonders früh stattfinden, weil Antrag und Vertrag zeitlich korrekt aufeinander abgestimmt werden müssen.
Was wird bei der Abnahme geprüft?
Geprüft wird, ob die geschuldete Leistung vertragsgemäß hergestellt wurde. Festgestellte Abweichungen oder Mängel werden dokumentiert und mit Fristen beziehungsweise weiteren Schritten versehen.
Wie lange besteht die Gewährleistung?
Für Bauwerke gilt regelmäßig eine fünfjährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach BGB, sofern der Vertrag nichts rechtlich Wirksames abweichend regelt. Maßgeblich ist der konkrete notarielle Vertrag.